Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ernährungssicherheit» – eine Mogelpackung

Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ernährungssicherheit» – eine Mogelpackung

von Dr. phil. Henriette Hanke Güttinger

Der Bundesrat missbraucht seinen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ernährungssicherheit» zur Verankerung eines Agrarfreihandelsprojektes in der Verfassung.

Im letzten Sommer wurde die Eidgenössische Volksinitiative für Ernährungssicherheit eingereicht. In nur drei Monaten waren 147 812 Unterschriften zusammengekommen. Das zeigt, dass «die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion», wie sie die Initiative verlangt, ein echtes Bedürfnis ist. Zudem beinhaltet die Initiative «wirksame Massnahmen insbesondere gegen den Verlust von Kulturland einschliesslich der Sömmerungsflächen». Weiter soll der Bund dafür sorgen, «dass der administrative Aufwand in der Landwirtschaft gering ist und die Rechtssicherheit und eine angemessene Investitionssicherheit gewährleistet sind». Mit dieser Initiative aus der Bevölkerung erhält unsere Landwirtschaft wieder den nötigen politischen und wirtschaftlichen Rückhalt.
Nun hat der Bundesrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» in die Vernehmlassung geschickt. Der 25seitige Begleittext versucht den Gegenvorschlag als optimale Form der Ernährungssicherheit zu verkaufen. Ein Blick in den Gesetzestext zeigt jedoch, dass es sich hier um reine Manipulation (Neurolinguistisches Programmieren) handelt.1 Zwar ist der Gegenvorschlag mit «Art. 102a Ernährungssicherheit» übertitelt. «Ernährungssicherheit» erweist sich jedoch als reine Worthülse, die mit der «Ernährungssicherheit» der Volksinitiative nichts zu tun hat – im Gegenteil. Der Gegenvorschlag will unter «c.» «eine wettbewerbsfähige Land- und Ernährungswirtschaft» und unter «d.» den «Zugang zu den internationalen Agrarmärkten» festschreiben. Damit soll unsere produzierende Landwirtschaft auf den globalisierten Markt gezwungen werden, wo sie weder konkurrenz- noch überlebensfähig sein wird. Wie sollen unsere Bauern mit einer durchschnittlichen Betriebsgrösse von 17 ha der US-industriellen Landwirtschaft mit durchschnittlichen Betriebsgrössen von 190 ha standhalten?
Das ist ein gezielter Schuss in den Rücken der Bevölkerung und der Landwirtschaft. Die Volksinitiative verlangt «Ernährungssicherheit» im wahrsten Sinne des Wortes: «die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion». Von Freihandel steht darin kein Wort. Die einheimische Landwirtschaft als Grundlage einer soliden Landesversorgung soll gestärkt werden. Der Gegenvorschlag beschränkt sich auf «eine standortangepasste und ressourceneffiziente Produktion von Lebensmitteln». Von «einheimisch» ist keine Rede mehr.
Und wo – bitte sehr – soll Produktion stattfinden? Für’s Gemüse in Spanien? Weil standortangepasst dort die Vegetations­periode früher beginnt und Human ressources beziehungsweise Arbeitssklaven aus Afrika effizienter – sprich billiger – abgespeist werden können? Fütterung aus industriellen US-Grosskonzernen, weil angeblich ressourceneffizienter? Nicht von ungefähr bezeichnet die Schweizerische Vereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor (SALS-Schweiz) den Gegenvorschlag des Bundesrates als Trojanisches Pferd, das «unter dem Deckmantel der Ernährungssicherheit ein Agrarfreihandelsprojekt» verstecke.2

Gegenentwurf als Vorbereitung zum Andocken an TTIP?

Die Frage stellt sich, ob der Gegenentwurf in Zusammenhang mit dem geplanten Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA zwischen den USA und der EU zu verstehen ist, das seit geraumer Zeit unter grösster Geheimhaltung verhandelt wird. Im Schweizer Parlament wurde eine Interpellation eingereicht mit der Frage «Gefährdet die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA den Schweizer Lebensmittelstandard?» In der Antwort des Bundesrates 15. Mai 2014 ist interessanterweise von konkreten «Optionen» in bezug auf die «Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft» und «die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz» die Rede. «Zu diesen Optionen könnte auch die Möglichkeit zur Aushandlung eines FHA mit den USA oder ein Andocken an die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) gehören» – so der Bundesrat.3
Zu vermuten ist, dass mit dem Gegenvorschlag in vorauseilender Dienstfertigkeit (Servilität?) das «Andocken» an TTIP im Bereich Landwirtschaft vorbereitet werden soll.

Gegenvorschlag versenken

Landwirtschaftspolitik betrifft jeden, ob er nun in der Landwirtschaft tätig ist oder ob er in den Genuss der Früchte ihrer Arbeit kommt. Gefragt ist ein entschiedenes Zusammenstehen aller. Jeder kann sich kurz und prägnant oder auch ausführlicher zum Gegenentwurf des Bundesrates vernehmen lassen. Elektronisch unter schriftgutverwaltung@blw.admin.ch oder per Brief. Die Vernehmlassung läuft bis zum 14. April 2015. Die Teilnahme macht Sinn. Wird doch der Bundesrat bei entsprechendem Gegenwind seinen Gegenvorschlag zurückziehen müssen.     •

1 Seit Ende der 1990er Jahre bedient sich der Bundesrat zur Durchsetzung seiner Interessen am Volke vorbei dieser Manipulationsmethode. Vgl. dazu Judith Barben, Spin Doctors im Bundeshaus. Gefährdungen der direkten Demokratie durch Manipulation und Propaganda. ISBN 978-3-033-01916-4
2 Schweizer Bauer vom 14.1.2015, Gegenentwurf SALS spricht von Trojanischem Pferd
3 Interpellation 14.3111 von Thomas Böhni vom 18.3.2014

«Tiergerechte» Milchproduktion?

In Italien demonstrieren die Milchbauern gegen sinkende Preise und den Ende März geplanten Wegfall der Milchquoten in der EU. […] Sie folgten einem Appell des Landwirtschaftsverbands Coldiretti. Dieser befürchtet schwere Einbussen für die italienischen Milchbauern. […] Bei Preisen von 0,35 Euro pro Liter könne man nicht einmal die Kosten für die Kuhfütterung decken.

Schweizer Bauer vom 24.1.2015

Von welcher Wettbewerbsfähigkeit spricht der Bundesrat?

[…] Im Namen der Wettbewerbsfähigkeit könnte der Bundesrat sehr bedenkliche Entscheide für die Landwirtschaft treffen. [...] Unsere Arbeitsbedingungen sind nicht mit denjenigen unserer Kollegen in der EU vergleichbar, und das müssen wir akzeptieren. Wer ähnliche Kosten und Preise anstrebt, macht sich etwas vor. Unsere Kosten entsprechen dem Lebensstandard in der Schweiz, anders geht es nicht. […] Wir kämpfen bereits heute mit den Folgen des scheinbar harmlosen Satzes in Artikel 104 der Verfassung: «Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion …» Es hätte genügt, die Nachhaltigkeit in die Verfassung aufzunehmen, denn diese ist per Definition ein System, in dem das ökologische, soziale und wirtschaftliche Gleichgewicht im Vordergrund steht. Aber nein, die Produktion musste auf den Markt ausgerichtet werden, um gewisse politische und wirtschaftliche Kräfte zufriedenzustellen. Das Ergebnis: Seit dieser Artikel 1996 in Kraft getreten ist, sind in der Schweiz über 24 000 landwirtschaftliche Betriebe (-30 %) und 60 000 Stellen im landwirtschaftlichen Sektor (-27,5 %) verschwunden.

Valentina Hemmeler Maïga, Uniterre.
Die unabhängige bäuerliche Zeitung, Februar 2015

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